Lärmaktionsplanung Nummer IV – Ihre Stellungnahme ist gefragt

Lärmaktionsplanung Nummer IV – Ihre Stellungnahme ist gefragt

Ihre Stellungnahme ist gefragt

Ein Ziel der Europäischen Union ist ein hohes Gesundheits- und Umweltschutzniveau. Dazu gehört auch der Lärmschutz. Mit der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde die Grundlage für die Lärmminderungsplanung gelegt, die im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) umgesetzt wurde. Diese soll schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm verhindern, ihnen vorbeugen oder sie mindern. Lärmkartierungen stellen die Grundlage der Lärmaktionsplanungen dar, zu der die Gemeinden ab einer Belastung von ca. 8.200 Kfz/Jahr verpflichtet sind.

Bergheim will mehr tun

Aus Sicht der Kreisstadt Bergheim war es jedoch zielführend, freiwillig weiter zu gehen: Über diese Pflichtkartierung hinaus wurden auch weitere stark verkehrlich belastete Straßenabschnitte, die z.T. nur knapp unter den Grenzen für die Pflichtkartierung liegen oder als Kreis- oder Gemeindestraßen rein formell nicht zu den von der Landesanstalt für Natur und Umweltschutz (LANUV) untersuchten „Hauptverkehrsstraßen“ (Bundes- und Landesstraßen) zählen, untersucht, um sie im Lärmaktionsplan zu berücksichtigen. So auch die Ortsdurchfahrt Glessen (L 91/213).

Stellungnahme bis zum 17. 05.2024 möglich

Bis spätestens 18. Juli 2024 (vierte Runde) sind bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Alle Informationen zur Lärmaktionsplanung finden Sie auf der Homepage der Stadt Bergheim.

Ihre persönliche Stellungnahme können Sie bis zum 17.05.2024 unter diesem Link abgeben.

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