B.M.W. – Verkehr

B.M.W. – Verkehr

Diverse Projekte:

Ampelkreuzung L 91/L213

Fußgänger und Radfahrer

Kreisverkehr Dansweilerstraße/Am Sieberath/Elly-Heuss-Straße

Lärmschutz

 

Ampelkreuzung L 91/L213

Seit 2006 besteht der Wunsch, die Ampelkreuzung an der L91/L213 – Brauweilerstraße/Sommerhaus/Zum Gut Neuhof – in einen Kreisverkehrsplatz umzuwandeln. Durch die Anlage eines Kreisverkehrsplatzes und Wegfall der Ampelanlage würde der Verkehr viel ruhiger Fließen (Lärmschutz).

Die baulichen Maßnahmen an Landstraßen werden durch den Regionalrat der Bezirksregierung Köln und auf Vorschlag der Unterkommissionen – hier Verkehrskommission und Unterkommission Euskirchen – festgelegt.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat die Umgestaltung des Knotens in den Katalog der Maßnahmen „Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio Euro Gesamtkosten (UA IIa)“
aufgenommen und vorgelegt. Der Regionalrat hat jedoch bei der Festlegung der durchzuführenden Maßnahmen für 2010 die Umgestaltung des Knotenpunktes wegen des im Gesamtvergleich zu geringen Prioritätenwertes nicht berücksichtigt. In der Prioritätenliste der Verkehrskommission des Regionalrates steht die Umsetzung weit hinten, da es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt.

Der Landesbetrieb hat zugesagt, die Maßnahme auch weiterhin in dem Maßnahmenkatalog für 2011 unter Berücksichtigung einer Neubewertung vorzusehen.

Beim ersten Folgetreffen am 5.7.2018 wurde das Thema in die Projektliste aufgenommen, Ziele, notwendige Maßnahmen und das Zeitfenster zur Realisierung formuliert.

Wer hierbei unterstützen und Mit.Wirker werden möchte, kann sich melden bei:

Ansprechpartner:
Anne Keller – keller.anne@t-online.de
Helmut Paul – paul.helmut@gmx.de

 

 

Fußgänger und Radfahrer

Bei der Bürger.Mit.Wirkung-Auftaktveranstaltung am 8.5.2018 in Glessen wurden in der Kategorie Verkehr die Themen „Parkplätze und Gestaltung der Hohe Straße“ und „Kontrolle der Durchfahrt im Tal – 2,8 t-Fahrzeuge“ genannt.

Beim ersten Folgetreffen am 5.7.2018 wurde bemängelt, dass oftmals Bürgersteige und Radwege zugeparkt werden. Fußgänger und Radfahrer müssen dann auf die Straße ausweichen. Dies gilt es vor allem für Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren, im Rollstuhl, die sich gegenseitig stützen müssen aber auch für Kinder bis 8 Jahre, die als Radfahrer den Gehweg benutzen müssen, zu verhindern.

Das Thema wurde in die Projektliste aufgenommen, Ziele, notwendige Maßnahmen und das Zeitfenster zur Realisierung formuliert.

Autofahrer, die auf Geh- oder Radwegen parken, sollen durch das Verteilen von Flyern unter dem Scheibenwischer für das Problem sensibilisiert. Möglichst viele Engagierte sollten sich daran beteiligen.

Beispiele verschiedener Kampagnen anderer Kommunen, der Polizei NRW und der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte könnten bei der Realisirung unterstützen

Wer sich für diese Themen interessiert und Mit.Wirker werden möchte, kann sich melden bei:

Jürgen Libertus – jliberus@me.com
Anne Keller – keller.anne@t-online.de

 

 

 

Kreisverkehr Dansweilerstraße/Am Sieberath/Elly-Heuss-Straße

Der Kreisverkehrsplatz liegt nach Auffassung des Landesbetriebs Straßen NRW, des Straßenverkehrsamtes Rhein-Erft-Kreis und des Verkehrsministeriums NRW außerorts. Deshalb konnte die Markierung der dringend gewünschten Zebrastreifen mit Vorrang für Fußgänger nicht angeordnet werden. Die Entscheidung liegt beim Landesbetrieb Straßen NRW. Gespräche im Verkehrsministerium auf Einladung von Romina Plonsker MdL wurden bereits geführt. Bürgermeister Volker Mießeler verfolgt das Ziel ebenfalls.

Bei einem Ortstermin am 25.10.2018 mit Vertretern der Stadt Bergheim, dem Landesbetrieb Straßen NRW, der Polizei, Helmut Paul und Anne Keller wurde festgelegt, dass Schwellen im Innenring aufgebracht werden. Damit wurde erreicht, dass die Autofahrer nicht mehr einfach geradeaus fahren, ihr Tempo drosseln und aufmerksamer für die Querung werden.

Landrat Michael Kreuzberg hat eine Initiative zur einheitlichen Markierung und Beschilderung von Kreisverkehrsplätzen gestartet. In seinem Schreiben an NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst schlägt er ebenfalls eine Einzelfallprüfung vor, die auch Verknüpfungen an Landesstraßen zulässt und dadurch Kreisverkehre wie dieser innerorts beurteilt werden können. Dann wäre hier auch die Markierung von Zebrastreifen möglich. Leider wurde dieser Vorschlag vom Ministerium abgelehnt.

Ansprechpartner:
Anja Roese – Anja.Roese@gmx.net
Anne Keller – keller.anne@t-online.de

Lärmschutz

Beklagt wird der Verkehrslärm – z.T. wegen überhöhter Geschwindigkeit – an der L 91,  vor allem aus den Wohngebieten „Heidenpfuhl“ und „Winfriedstraße“.

Anne Keller verweist auf die Lärmaktionsplanung, die jede Kommune, so auch die Stadt Bergheim, erarbeiten muss. Für Glessen liegt nach Auffassung der Gutachter zwar nur der Streckenabschnitt der L 213/Brauweilerstraße in Richtung Brauweiler ab Kreisverkehr über den Grenzwerten, auf Antrag der Stadträte Anne Keller und Helmut Paul wurde jedoch die gesamte Ortsdurchfahrt als Hot-Spot in den Maßnahmenkatalog aufgenommen.

Empfohlen wurde, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 kmh anzuordnen, um den Geräuschpegel zu verringern. Dies ist jedoch bei den Straßenverkehrsämtern/dem Landesbetrieb Straßen NRW schwierig durchzusetzen.

Die Bürgergeteiligung zur III. Stufe der Lärmaktionsplanung fand in der Zeit vom 5.12.2018 bis 4.1.2019 statt.

Mit 500 Info-Flyern, Hausbesuchen und Info-Ständen wurde darum gewoben, dass möglichst viele Anwohner unserer Ortsdurchfahrten eine Stellungnahme abgeben. 31 Eingaben aus Glessen erreichten die Stadtverwaltung Bergheim für die Beratung im Ausschuss für Planung und Umwelt und im Rat.

An erster Stelle steht der Wunsch nach einer Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Reduzierung des Verkehrslärms. Diesen Vorschlag machte auch das Kölner Büro ACCON schon in der II. Stufe der Aktionsplanung.

Der Unterschied zwischen den jetzt erlaubten 50 km/h und den möglichen 30 km/h bedeutet mehr Wohnqualität durch eine Pegelabnahme um ca. 2,5 dB(A). Das entspricht einer Reduzierung des Verkehrsaufkommens um ca. 44 %.

Der Rat der Stadt Bergheim hat in seiner Sitzung am 9.7.2019 die Verwaltung beauftragt hat, mit den zuständigen Baulastträgern Kontakt aufzunehmen, um die notwendigen Maßnahmen zur Einrichtung von Tempo-30-Bereichen u.a. sowohl am Lärmbrennpunkt L 91/Zum Gut Neuhof/Brauweilerstraße als auch auf der L 91 zwischen Kreisverkehr Brauweilerstraße/Im Tal und Rosenhof Tempo 30 einzuleiten.

Über B.M.W.-Projektmittel und durch Sponsoring einer Privatperson werden drei Tempo-Info-Tafeln mit Smiley-Funktion angeschafft und auf der L 91 aus Richtung Oberaußem bzw. Dansweiler aufgestellt. Die Autofahrer sollen so dazu angehalten werden, wenigsten maximal 50 kmh einzuhalten. Für alle drei Tafeln haben sich Paten zur Verfügung gestellt, die sich um die Unversehrtheit kümmern sollen.

 

 

Was lange währt ….
Im November2022 legte der Landesbetrieb Straßen NRW einen Erläuterungsbericht vor, der die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Ortsdurchfahrt Zum Gut Neuhof/Brauweilerstraße feststellte. Am 08.02.2023 wurden nun die entsprechenden Schilder „30 mit Zusatz Lärmschutz“ aufgestellt.

Als weitere Maßnahme könnte ein lärmmindernder Asphalt bei der nächsten Deckensanierung aufgebracht werden. Hinzu käme evtl. die Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen auf Antrag.

 

 

 

Ansprechpartner:
Martin Bartonitz – martin@bartonitz.net
Stephan Jansen – nc-jansenst8@netcologne.de
Anne Keller – keller.anne@t-online.de
Thomas Kierdorf – thomas.kierdorf@web.de
Anja Roese – Anja.Roese@gmx.net