Familiäre Tagespflege

Familiäre Tagespflege

Kindertagespflege in Glessen

Wenn Sie sich für eine Betreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflege-Familie interessieren, können Sie sich direkt bei den Glessener Tagespflegepersonen melden:

Kindertagespflege „Familienbande“

Romi Ehlen und Ricarda Zabel
Auf dem Mühlenberg 5
50129 Bergheim-Glessen
Tel.: 02238/41236
Email: ricardazabel@gmx.de

 

Kindertagespflege „Wierichspänz“
Am Wierichskamp 24
50129 Bergheim-Glessen

Bewegung/ Inklusion / orientiert an Pädagogik nach Emmi Pikler

Daniela Dördelmann (Fachkraft für Inklusion)
Telefon 02238/ 4584828
Mobil  0152 / 2876 5859
Email: Daniela.Doerdelmann@gmail.com

Doris Gesche (Fachkraft für Inklusion)
Telefon 02238 / 945592
Mobil: 0163 4294567
Email: Doris.Gesche@googlemail.com

 

Kindertagespflege „Mühlenzwerge“

Tanja & Zach Jones
Bilinguale Kindertagespflege
mit dem Schwerpunkt Bewegungsförderung
Auf dem Mühlenberg 20
Telefon: 02238/ 41337
Email: muehlenzwerge@gmail.com

 

Was bedeutet „Familiäre Tagespflege“?

Die Kindertagespflege ist eine familiäre Form der Betreuung eines Kindes, die je nach persönlicher Vereinbarung ganztags, halbtags oder stundenweise stattfindet. Die Betreuung wird von qualifizierten Kindertagespflegepersonen geleistet und stellt ein der Kindertageseinrichtung gleichwertiges Angebot dar. Beide Betreuungsformen umfassen die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes.

Die Tagespflege findet in der Regel im Haushalt der Tagesmutter oder des Tagesvaters statt, im Einzelfall auch in anderen geeigneten Räumen oder im Haushalt der Kindeseltern.

Im Rahmen der Kindertagespflege können Kinder ab dem 4. Lebensmonat betreut werden. Durch die Kindertagespflege können auch ergänzend Zeiten abgedeckt werden, die die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung überschreiten.

Die Stadt Bergheim fördert die Betreuung in Tagspflege finanziell unter folgenden Bedingungen:

  • Der Hauptwohnsitz ist Bergheim
  • Es besteht ein Bedarf aufgrund von Arbeit, Ausbildung, Studium etc.
  • Der Betreuungsumfang beträgt mindestens zehn Stunden wöchentlich über mindestens drei Monate

 

Die Höhe des Elternbeitrages für die Kindertagespflege wird anhand des Jahresbruttoeinkommen der Eltern errechnet. Die Elternbeiträge werden dabei seit dem 01.08.2022 durch Einkommensstufen festgelegt.

Einkommen bis 30.000 € sind beitragsbefreit. Ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 120.000 € ist der jeweilige Höchstelternbeitrag zu entrichten

Vorteil für Eltern mit mehreren Kindern in Tagespflege, Kindergarten und OGS: Nur für das „teuerste“ Kind wird bezahlt. Geschwisterkinder bleiben frei.

Wie hoch Ihr Beitrag für die Kindertagesbetreuung ausfällt, können Sie auf der Internetseite der Kreisstadt Bergheim einsehen.

Auf der Internetseite der Kreisstadt Bergheim finden Sie auch weitere Informationen zur Familiären Tagespflege .