Lärmaktionsplanung
2012 – Dezember
Die Stadt Bergheim befasst sich mit der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung, in der klassifizierte Straßen mit über 8.200 Fahrzeugen pro Tag berücksichtigt werden. Nach der Bundesverkehrszählung 2005 und auf der Basis der städtischen Verkehrserfassungen liegt die Glessener Ortsdurchfahrt über diesen Werten. Die nun veröffentlichte Umgebungslärm-Kartierung verzeichnet aber nur die L 213 ab Kreisverkehr in Richtung Brauweiler.
Ortsbürgermeisterin Anne Keller und Stv. Bürgermeister Helmut Paul beantragen, die Ortsdurchfahrt Glessen in die Lärmaktionsplanung der Kreisstadt Bergheim mit aufzunehmen. Dies wurde ihnen im Ausschuss für Planung und Umwelt nun zugesagt.
Die hohe Verkehrsbelastung und der marode Zustand der Landesstraße im Bereich „Zum Gut Neuhof“, „Heidenpfuhl“ und „Brauweilerstraße“ führen zweifellos zu einer Belastung durch Umgebungslärm, vor dem es die Anwohner zu schützen gilt.
Seit 2010 wird die Lärmaktionsplanung auf der Basis der EG-Umgebungslärmrichtlinie im Ausschuss für Planung und Umwelt behandelt. Nachdem die Veröffentlichung der Karten durch das LANUV nun erfolgt ist, steigt die Kreisstadt Bergheim in die eigentliche Lärmaktionsplanung ein.
Die Öffentlichkeit soll die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne mitzuwirken und Stellungnahmen abzugeben. Im Januar 2013 werden die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Bergheim eingestellt. Im Frühjahr erfolgt die Offenlage.
Anschließend soll der abschließende Lärmaktionsplan den zuständigen Gremien zur Beratung vorgelegt werden, bevor er fristgerecht bis spätestens 18.7.2013 dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW übergeben wird.
2013 – Januar
Da die Kreisstadt Bergheim die Öffentlichkeit bereits möglichst frühzeitig in die Bewertung der Lärmsituation einbinden möchte, sind alle Bergheimer Bürger, Gruppen und Verbände in einer ersten Phase dazu aufgefordert, in der Zeit vom 13.02.2013 bis einschließlich 06.03.2013 Einsicht in die vom Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Lärmkarten zu nehmen, Vorschläge für die Reduzierung der Verkehrslärmbelastung im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie zu unterbreiten oder ruhige Gebiete zu benennen. Diese Anregungen werden in einen von der Verwaltung erarbeiteten Lärmaktionsplanentwurf einfließen, welcher dann im Rahmen einer zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt wird.
Mehr Informationen finden Sie unter „Umgebungslärm.NRW“ sowie auf der Homepage der Kreisstadt Bergheim und aus der Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 13.12.2012
2017 – November
Am 27.11.2017 beschließt der Rat der Stadt Bergheim (2.Stufe). Mit den Unterlagen zum Tagesordnungspunkt werden auch die Ergebnisse der frühzeitigen Bürgerbeteiligung veröffentlicht. Aus dem Stadtteil Glessen gingen 16 Anregungen – vor allem aus dem Bereich L 91/Brauweilerstraße – ein.
Das Institut „accon“ erkennt diesen Bereich als Brennpunkt an und schlägt vor, die gesamte Ortsdruchfahrt ab „Im Selch“ bis zum Kreisel „Im Tal“ auf 30km/h zu begrenzen. Eine derartige Maßnahme würde eine Pegelabnahme um ca. 2,5 dB(A) gegenüber der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bewirken. Dies entspricht einer Abnahme des Verkehrsaufkommens um ca. 44 %. Weiterhin wird vorgeschlagen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch auf der Brauweilerstraße zwischen L 91 und Hohe Straße auf 30 km/h zu begrenzen.
Weiterhin wird vorgeschlagen, bei der nächsten anstehenden Sanierung den Straßenbelag durch einen lärmoptimierten Belag zu ersetzen.
Aufgrund der durch das An- und Abfahren an beampelten Kreuzungen entstehenden Störgeräusche könnte die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Einmündung der Brauweilerstraße die Situation zusätzlich verbessern.
Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass bei der Frage nach der Implementierung von Lärmminderungsmaßnahmen regelmäßig ein Zielkonflikt zwischen dem Bedürfnis der Anwohner auf Lärmminderung und der Fuktion der Straßen als wichtige überörtliche Verkehrswege auftritt. Vor diesem Hntergrund werden durch die Straßenbaulastträger Maßnahmen wie z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen mit Verweis auf die StVO i.d.R. nicht in Erwägung gezogen. Auch das Aufbringen von sog. „Flüsterasphalt“ wird bislang seitens des Landesbetreibs Straßenbau NRW unter Bezugnahme auf fehlende Langzeituntersuchungen abgelehnt.
Die 2. Stufe der Lärmaktionsplanung sollte ursprünglich bis zum 18.7.2013 abgeschlossen werden. Die 3. Stufe der Lärmaktonsplanung soll bis zum 18.7.2018 abgeschlossen sein. Diese beinhaltet eine neuerliche Lärmkartierung durch das LANUV, welche momentan durchgeführt wird, sowie die Aufstellung neuer aktuealisierter Lärmaktionspläne durch die Kommunen.
2018 November
Am 15.11.2018 legt die Verwaltung der Stadt Bergheim dem Ausschuss für Planung und Umwelt den Entwurf der 3. Stufe der Lärmaktionsplanung vor. Der Ausschuss beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Fortschreibung.
Hier finden Sie die Unterlagen zum Beschluss
2018 Dezember
In der Zeit vom 05.12.2018 bis zum 04.01.2019 findet die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Stufe III der Lärmaktionsplanung statt. Für Eingaben und Anregungen zum vorliegenden Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplans steht das Online-Beteiligungs-Tool „Tetraeder“ zur Verfügung.
Die Lärmkarten können während der Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Bergheim, Bethlehemer Straße 9-11, Altes Rathaus, 1. Etage, Abteilung Planung und Umwelt eingesehen werden.
Weitere Informationen sind auf der Homepage der Stadt Bergheim unter „Lärmaktionsplanung“
zu finden.
Eine Projektgruppe „Lärmschutz“ aus der Bürger.Mit.Wirkung (Martin Bartonitz, Stephan Jansen, Thomas Kierdorf und Anja Roese), die sich in der Zwischenzeit gebildet hat, bietet Unterstützung an. Kontaktdaten finden Sie ebenfalls auf dieser Homepage unter Bürger.Mit.Wirkung – Verkehr
2019 – Juli
31 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern aus Glessen erreichten die Stadtverwaltung Bergheim für die Beratung im Ausschuss für Planung und Umwelt am 4.7.2019 und im Rat am 9.7.2019.
An erster Stelle steht der Wunsch nach einer Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Reduzierung des Verkehrslärms. Diesen Vorschlag machte auch das Kölner Büro ACCON schon in der II. Stufe der Aktionsplanung.
Der Unterschied zwischen den jetzt erlaubten 50 km/h und den möglichen 30 km/h bedeutet mehr Wohnqualität durch eine Pegelabnahme um ca. 2,5 dB(A). Das entspricht einer Reduzierung des Verkehrsaufkommens um ca. 44 %.
Der Rat der Stadt Bergheim beauftragte die Verwaltung, mit den zuständigen Baulastträgern Kontakt aufzunehmen, um die notwendigen Maßnahmen zur Einrichtung von Tempo-30-Bereichen u.a. sowohl am Lärmbrennpunkt L 91/Zum Gut Neuhof/Brauweilerstraße als auch auf der L 91 zwischen Kreisverkehr Brauweilerstraße/Im Tal und Rosenhof einzuleiten. Den zuständigen Baulastträgern gegenüber soll darauf hingewiesen werden, dass die Entscheidung des Rates auf den fachlichen Vorschlägen des beauftragten Gutachterbüros basieren.
Hier finden Sie die Unterlagen zum Beschluss aus der Ratssitzung am 09.07.2019
August 2020
Über B.M.W.-Projektmittel und durch Sponsoring einer Privatperson werden drei Tempo-Info-Tafeln mit Smiley-Funktion angeschafft und auf der L 91 aus Richtung Oberaußem bzw. Dansweiler aufgestellt. Die Autofahrer sollen so dazu angehalten werden, wenigstens maximal 50 kmh einzuhalten. Für alle drei Tafeln haben sich Paten zur Verfügung gestellt, die sich um die Unversehrtheit kümmern sollen.
Februar 2023
Was lange währt ….
Im November2022 legte der Landesbetrieb Straßen NRW einen Erläuterungsbericht vor, der die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Ortsdurchfahrt Zum Gut Neuhof/Brauweilerstraße feststellte. Am 08.02.2023 wurden nun die entsprechenden Schilder „30 mit Zusatz Lärmschutz“ aufgestellt.
Als weitere Maßnahme könnte ein lärmmindernder Asphalt bei der nächsten Deckensanierung aufgebracht werden. Hinzu käme evtl. die Förderung passiver Schallschutzmaßnahmen auf Antrag.
September 2023
Fortschreibung der Lärmaktionsplanung