Kreisverkehre – Sommerhaus und Dansweilerstraße

Kreisverkehre – Sommerhaus und Dansweilerstraße

Kreuzung Brauweilerstraße – Zum Gut Neuhof – Sommerhaus

2006 – Februar
Im Zusammenhang mit den Beratungen zur Verkehrs-Entwicklungs-Planung des Rhein-Erft-Kreises, auf deren Basis die Teilumgehung Glessens nicht weiter verfolgt wird, wird vorgeschlagen zu untersuchen, wie die verkehrliche Situation ggf. durch innerörtliche Maßnahmen (z.B. Kreisverkehr am Knoten L 91/ L 213) verbessert werden könnte.

 

 

 

2006 – Mai
Das Stadtteilforum Glessen regt ebenfalls die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Ampelkreuzung Brauweilerstraße/Zum Gut Neuhof/Sommerhaus an.

 

2008 – September
Die Forderung nach der Einrichtung eines Kreisverkehrs findet Eingang in den Maßnahmenkatalog der Bürgerwerkstatt Verkehr.

 

2009 – August
Anne Keller und Helmut Paul laden den Arbeitskreis Verkehr des Rhein-Erft-Kreises nach Glessen ein, um die vertiefenden Verkehrsuntersuchungen für die Aufnahme eines Umgehungsstraßenzuges in den Landesstraßenbedarfsplan und den Umbau der Kreuzung Brauweilerstraße/Sommerhaus/Zum Gut Neuhof zu einem Kreisverkehr vor Ort zu diskutieren. Eingeladen sind ebenfalls die Anwohner der betreffenden Straßenzüge.

 

 

2009 – 16. September
Anne Keller und Helmut Paul beantragen für den Ausschuss für Planung und Umwelt, die erforderlichen Schritte zur Schaffung des Kreisverkehrs an den Straßen in der Trägerschaft des Landesbetriebs Straßen NRW einzuleiten.

Die Verwaltung teilt mit, dass in den bisher durchgeführten Abstimmungsgesprächen diese Maßnahme mit einer hohen Priorität versehen wurde. Der hierbei auch beteiligte Landesbetrieb Straßenbau NRW habe zugesagt, die Maßnahme im Priorisierungsverfahren für die Umsetzungsfestlegung im Regionalrat zu berücksichtigen. Bei entsprechender Festlegung in der Prioritätenliste des Regionalrates würden dann die nächsten Planungsschritte eingeleitet.

Hier finden Sie die Ausschussvorlagen zum Antrag auf Schaffung eines Kreisverkehrs.

 

2010 – 4. Februar
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte zur Errichtung eines Kreisverkehrs an den Straßen L 91 / L 213 (Brauweiler Straße / Zum Gut Neuhof / Sommerhaus) in Bergheim-Glessen in Zusammenarbeit mit dem Kreis bzw. dem Landesbetrieb Straßen NRW einzuleiten und über den Fortgang laufend zu berichten.

Die baulichen Maßnahmen an Landstraßen werden durch den Regionalrat der Bezirksregierung Köln und auf Vorschlag der Unterkommissionen – hier Verkehrskommission und Unterkommission Euskirchen – festgelegt. Aufgrund der nur begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel wird bei der Festlegung der Maßnahmen ein entsprechendes Priorisierungsverfahren erforderlich.

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat die Umgestaltung des Knotens in den Katalog der Maßnahmen „Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio Euro Gesamtkosten (UA IIa)“ aufgenommen und vorgelegt. Der Regionalrat hat jedoch bei der Festlegung der durchzuführenden Maßnahmen für 2010 die Umgestaltung des Knotenpunktes wegen des im Gesamtvergleich zu geringen Prioritätenwertes nicht berücksichtigt. Der Landesbetrieb hat zugesagt, die Maßnahme auch weiterhin in dem Maßnahmenkatalog für 2011 unter Berücksichtigung einer Neubewertung vorzusehen.

Hier finden Sie die entsprechenden Ausschussvorlagen

 

2011 – März
Rita Klöpper MdL bittet in einer kleinen Anfrage den Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr Harry Voigtsberger (SPD) um Auskunft darüber, ob die Landesregierung die zügige Schaffung eines Kreisverkehrsplatzes an der Kreuzung Brauweilerstraße (L 213)/Zum Gut Neuhof (L 91) einplanen wird, wie es die Bürgerwerkstatt als kurzfristig umzusetzende Entlastungsmaßnahme vorgeschlagen hat?

Der Minister antwortet, dass nach Landesplanungsgesetz der zuständige Regionalrat der Bezirksregierung Köln bei Projekten dieser Art über die Dringlichkeitsreihung der Realisierung entscheidet. Der bislang nachrangige Rang 25 dieser Kreisverkehrsanlage wäre entsprechend zu verbessern.

 

Kreisverkehr Dansweilerstraße – Am Sieberath – Elly-Heuss-Straße

2014 – November
Im Zusammenhang mit der Erschließung des neuen Wohnbaugebietes an der L 91/Dansweilerstraße soll an der bestehenden Ampelkreuzung ein Kreisverkehrsplatz entstehen, in den die Straßen „Am Sieberath“ und „Elly-Heuss-Straße“ münden. Bisher ist die Überquerung der Dansweilerstraße aus dem westlichen Wohngebiet im Bereich „Am Sieberath“ auf den Rad- und Fußweg entlang der Landesstraße durch eine Bedarfs-Signal-Anlage sicher gestellt.

 

 

2014 – Dezember
Die Vorsitzende der Fördergemeinschaft Schöneres Glessen schlägt vor, diesen Kreisverkehr unter dem Motto „Der Quellenort“ zu gestalten.

 

2015 – Juni
Die Erschließungsmaßnahmen für das neue Baugebiet BP 220 in Glessen stehen kurz bevor.

Ortbürgermeisterin Anne Keller und die Glessener Stadträte Heiko Möller und Helmut Paul stellen fest, dass für den neuen Kreisverkehrsplatz – anders als beim bereits bestehenden Kreisverkehr an der Brauweilerstraße/Dansweilerstraße/Im Tal – kein

Fußgängerüberweg mit Schleuse für den Radverkehr markiert werden soll. Statt dessen sollen auf der Dansweilerstraße und Elly-Heuss-Straße lediglich Querungshilfen installiert werden, die Fußgängern keinen Vorrang vor dem fließenden Verkehr einräumen.

Hintergrund für diese Planung ist offensichtlich, dass der OD-Stein ein Stück weit nördlich der Einmündung „Am Sieberath“ liegt und es sich damit um einen Außerorts-Kreisverkehr handelt.

In einem Brief an Bürgermeisterin Maria Pfordt  weisen Sie darauf hin, dass der Kreisverkehrsplatz zum Schutz des Straßenbegleitgrüns versetzt errichtet werden soll. Dies würde dazu führen, dass der in Richtung Dansweiler abfließende Verkehr quasi ungebremst, ohne auf querende Fußgänger und Radfahrer achten zu müssen, weiter fahren kann.

Eine weitere Gefährung sehen sie darin, dass zwar eine Beleuchtung des Kreisverkehrs, nicht aber der vorgesehenen Querungshilfen vorgesehen ist, was dazu führt, dass die querenden Fußgänger bei Dunkelheit von den Autofahrern nicht gesehen wurden.

Die Ortspolitiker bitten die Verwaltung der Stadt Bergheim eindringlich um Nachbesserung und Verlegung des OD-Steins.

 

2015 – Juli
Durch die Initiative von Ortsbürgermeisterin Anne Keller und der Stadträte Heiko Möller und Helmut Paul konnte erreicht werden, dass mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer durch eine zusätzliche Beleuchtung der Querungshilfen geschaffen werden soll.

Der Landesbetrieb Straßen NRW lehnt aber unter Berufung auf das Straßen- und Wegegesetzes NRW die Anlage von Zebrastreifen und Furten für Radfahrer ab, da sie keine unmittelbar anliegenden Grundstücke erschließt. Der Kreisverkehr liege damit eindeutig außerhalb der Ortschaft.

Stadtrat Helmut Paul wendet sich in einem Schreiben an den Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW Michael Groschek mit der Bitte um Unterstützung.

 

2015 – September
Minister Michael Groschek lehnt in seinem Antwortschreiben ebenfalls mit dem Hinweis auf  § 5 des  Straßen- und Wegegesetzes NRW die Einstufung des Kreisverkehrsplatzes als Innerortskreisverkehr ab.

 

2017 – Februar
Der Kreisverkehrsplatz wird gestaltet. Das Thema „Der Quellenort“ wird insofern umgesetzt, dass die grüne Doppelwelle im Logo des Unterhaltungsverbandes Pulheimer Bach mit Pflanzen nachempfunden wird. Das Begrüßungsschild „Glessen – Der Quellenort“ bekommt seinen neuen Platz. Der CDU-Ortsverband Glessen übernimmt die Patenschaft und somit die Pflege der Anlage.

 

 

2017 – Mai
Die Klagen aus der Bürgerschaft über eine Gefährdung der Fußgänger und Radfahrer vor allem durch Möglichkeit für Autofahrer, ungehindert in Richtung Dansweiler geradeaus fahren zu können, nehmen zu. Auf Wunsch von Ortsbürgermeisterin Anne Keller finden mehrere Ortstermine statt.

 

2017 – Juni
Der Landesbetrieb Straße NRW lässt blau-weiße Poller an der Querungshilfe Richtung Dansweiler errichten, die eine schnelle Geradeausfahrt verhindern und auf Fußgänger aufmerksam machen sollen.

 

2017 – 21. November
Die Glessener Neubürgerin Anja Roese stellt einen Bürgerantrag unterstützt von 180 Unterschriften an den Haupt-, Personal- und Sozialausschuss auf Installierung eines Zebrastreifens am Kreisverkehrsplatz.

Bürgermeister Volker Mießeler verweist in der Sitzung auf die bekannte rechtliche Situation und die bereits geleisteten Bemühungen, an dieser Stelle einen Zebrastreifen einrichten zu lassen. Die Verwaltung wird weiterhin ihr Möglichstes tun, um das Anliegen zu unterstützen.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Rhein-Erft-Kreis als Straßenbaulastträger ebenfalls eine Initiative auf Ministerialebene vorbereitet, die unterschiedliche Bewertung der Innerörtlichkeit im Straßenrecht (Straßen-und Wegegesetz NRW) und Verkehrsrecht (Straßenverkehrsordnung) so anzugleichen, dass auch an dem beantragten Kreisel eine innerörtliche Ausgestaltungmöglich ist. Die baulichen Voraussetzungen hierfür liegen bereits vor.

Hier finden Sie die Ausschussunterlagen zum Bürgerantrag von Anja Roese mit weiteren Hintergrundinformationen

 

2018 – Januar

Auf Einladung der Landtagsabgeordneten Romina Plonsker führen Bürgermeister Volker Mießeler und Ortsbürgermeisterin Anne Keller ein Arbeitsgespräch mit einem Vertreter des Verkehrsministeriums NRW. Vereinbart wird, dass die Angelegenheit erneut mit dem Landesbetrieb Straßen NRW beraten wird.

 

2018 – Oktober

Bei einem weiteren Ortstermin am Kreisverkehr Dansweilerstraße/Am Sieberath mit Vertretern der Stadtverwaltung, des Landesbetriebs Straßen NRW, der Polizei auf Initiative von Ortsbürgermeisterin Anne Keller und Stadtrat Helmut Paul kamen die Teilnehmer zu dem Entschluss, an dem nicht optimal gestalteten Kreisverkehr folgende Änderungen vorzunehmen:

Die verfügbare Breite der Kreisfahrbahn wird um ca. 0,70 m reduziert. Dazu wird der Innenring ellipsenförmig in Richtung der Einmündung „Am Sieberath“ ausgedehnt.

Damit Fahrzeugführer auch tatsächlich in einem Kurvenbogen fahren und bei verringertem Tempo besser auf querende Fußgänger und Radfahrer achten, werden im markierten Innenring Schwellen installiert. Dies soll auch ein „Driften“ verhindern.

Ortsbürgermeisterin Anne Keller bat um Durchführung der Maßnahmen noch in 2018.

Geradeausfahrt ist verboten: Wussten Sie, dass der gepflasterte oder markierte Innenring (Verkehrszeichen 295 / Breitstrich) nicht überfahren werden darf? Der Bußgeldkatalog sieht bei Verstößen ein Bußgeld von 10,00 € vor.
Ausgenommen sind nur Großfahrzeuge, denen sonst das Befahren des Kreisverkehrs nicht möglich wäre.

Initiativen aus dem Rhein-Erft-Kreis und der CDU-Landtagsfraktion

Landrat Michael Kreuzberg macht in einem Schreiben an den NRW-Verkehrsminister Hendrick Wüst „Vorschläge zur Vereinheitlichung der Markierung und Beschilderung sowie der Rad-/Fußgängerverkehrsführung an Kreisverkehrsplätzen“. Darin wird unter anderem vorgeschlagen, nach einer Einzelfallprüfung Kreisverkehrsplätze nach dem innerörtlichen Standard mit Markierung und Beschilderung (z.B. Zebrastreifen) auszustatten, wenn untergeordnete Kreisverkehrsäste knotenpunktnah angebaut sind.

Landtagsabgeordnete Romina Plonsker, die sich im Verkehrsministerium auch für eine Änderung des Kreisverkehrs Dansweilerstaße/Am Sieberath einsetzt, wurde gebeten, diese Initiative des Landrates in Düsseldorf zu unterstützen.

Kurze Zeit nach dem o.e. Ortstermin erhielt Landrat Michael Kreuzberg aus dem Ministerium für Verkehr NRW eine Antwort. Dieses verweist auf die Zuständigkeit des Bundes als Verordnungsgeber für die Straßenverkehrsordnung. Die Ausgestaltung von Kreisverkehrsplätzen sei in den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen und planungstechnischen Regelwerken enthalten und demnach bundeseinheitlich anzuwenden.

Im deutschen Straßenverkehrsrecht und den einschlägigen Planungsrichtlinen würde nur zwischen Kreisverkehren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften unterschieden.

Eine vom Rhein-Erft-Kreis vorgeschlagene „dritte Kategorie Ortsrand oder Ortseingangsbereich“ existiere für Kreisverkehre nicht und dürfe demnach auch nicht angewendet werden.
Fazit: Zebrastreifen im Außerorts-Kreisverkehr sind rechtlich nicht möglich.