Umgehungsstraße

Umgehungsstraße

Die Stadt Bergheim setzt sich seit vielen Jahren intensiv für eine Ortsumgehung Glessens ein.

Welche Schritte von der ersten Überlegung zur Planung einer Straße bis zur Fertigstellung notwendig sind, finden Sie gut erklärt auf der Internetseite des Landesbetriebs Straßen NRW
2000 – September
Die Erforderlichkeit wird auch von der Bauamtskommission Euskirchen gesehen, die in ihrer Sitzung am 18.9.2000 als zuständiges Gremium die Aufnahme in Stufe 1/Reserve des Landesstraßenbedarfsplanes empfiehlt.

 

2001 – Januar
Am 4.1.2001 erfolgte die offizielle Beantragung der Aufnahme in den Landesstraßenbedarfsplan durch die Stadt Bergheim.

 

2002 – August
Mit schriftlicher Stellungnahme führt die Stadt Bergheim auf Bitte des Rhein-Erft-Kreises und des Landesbetriebs Straßen NRW alle unverzichtbaren Landesstraßenvorhaben auf – darunter auch die L 213n – Ortsumgehung Bergheim-Glessen

 

2006 – 8. Februar
Im Vorfeld der anstehenden Beratungen in der Verkehrskommission des Regionalrates und nach bekannt werden der bevorstehenden Ausplanung der Maßnahme im Wesentlichen aus der Inanspruchnahme schutzwürdiger Böden ergeht eine Stellungnahme der Stadt Bergheim an den Vorsitzenden des Regionalrats mit der Bitte um Einordnung zumindest in Stufe 2 – also Bedarf ab 2015.

 

2006 – 17. Februar
Der Regionalrat teilt die Einschätzung des Landes, dass die L 213 in der untersuchten Form nicht realisierungswürdig ist. Da die Entlastung des Bergheimer Ortsteiles Glessen unbedingt erforderlich ist, fordert der Regionalrat die Landesregierung auf, alternative Netzvarianten unter Berücksichtigung der K 10n (Ostumgehung Brauweiler) gesondert zu untersuchen. Dabei soll auch untersucht werden, wie die Situation ggf. durch innerörtliche Maßnahmen (z.B. Kreisverkehr am Knoten L 91/ L 213) verbessert werden könnte.

 

2006 – 19. Februar
Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises berät das Ergebnis der Integrierten Gesamtverkehrsplanung (IGVP) NRW, u.a. die Straßenbauvorhaben (Vergleich des VEP (Verkehrsentwicklungsplan) des Kreises mit der IGVP).

Darin wird zur L 213, Umgehung Glessen folgendes mitgeteilt: Die Maßnahme wird negativ bewertet. Diese negative Bewertung resultiert im Wesentlichen aus der Inanspruchnahme schutzwürdiger Böden. Das Land schlägt vor, die Maßnahme auszuplanen. In der untersuchten Form ist die L 213n auch aus Sicht der Verwaltung/ des Gutachters problematisch. Deshalb sollte unbedingt eine Sonderuntersuchung im Zusammenhang mit der K 10n (Ostumgehung Brauweiler) durchgeführt werden.

 

2006 – September
Anne Keller und Helmut Paul setzen sich intensiv mit dem Vorhabendossier zur Integrierten Gesamtverkehrsplanung NRW Nr. 24096 – L 213 – OU Bergheim/Glessen auseinander. Ihnen fällt auf, dass im Bezugsfall des Vorhabens (Seite 3 des Dossiers) eine Ortsverbindung Glessen-Büsdorf mit einer Verkehrsbelastung von 3000 PKW aufgenommen wurde, die in Wirklichkeit nicht existiert. Diese Verbindung (Glessen – „In der Hüll“ nach Büsdorf „Windmühlenstraß2“) wurde vor ca. 10 Jahren in einen Wirtschaftsweg zurückgebaut.
Anne Keller und Helmut Paul bitten die Landtagsabgeordneten, den Regionalrat und den Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreises um Unterstützung.

Diese Tatsache wird im Ausschuss für Planung und Umwelt am 23.11.2006 beraten, der beschließt,

1. dass die Stadt Bergheim keine Planungsmaßnahmen einleiten oder unterstützen soll, die eine mögliche Trasse der Ortsumgehung Glessen erschwert oder verhindert

2. der Landtag gebeten wird, eine Teilumgehung Glessens in Form der L 213n im IGVP als 1. Schritt einer Gesamtumgehung in Stufe 1 aufzunehmen

3. in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Erft-Kreis die Sonderuntersuchung für das Verkehrsgebiet Glessen-Brauweiler-Widdersdorf unverzüglich durchzuführen

Hier finden Sie die Ausschussunterlagen zum Tagesordnungspunkt.

 

2006 – Oktober
Anne Keller und Helmut Paul bitten Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers persönlich um Unterstützung, angesichts fehlerhafter Beurteilungsgrundlagen mit für eine Korrektur der Einstufung der Ortsumgehung Glessen im Rahmen der IGVP Sorge zu tragen. Diesem Wunsch wird von Seiten Minister Oliver Wittke leider nicht entsprochen.

 

2006 – November
Der Rhein-Erft-Kreis hat verschiedene Angebote für eine Sonder-Verkehrs-Untersuchung eingeholt, will die Aufgabenstellung mit den Städten Bergheim und Pulheim sowie dem Landesbetrieb abstimmen und die Untersuchung 2007 in Auftrag geben.

 

2007 – Juni
Die Ergebnisse der Verkehrs-Sonder-Untersuchung werden in den Fachausschüssen des Rhein-Erft-Kreises und der Städte Bergheim und Pulheim vorgestellt. Das Ingenieurbüro kommt zu dem Schluss, dass eine komplette Südumgehung der Ortschaften Glessen – Dansweiler – Brauweiler die Lösung sein könnte.

 

2007 – 9. August

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Anne Keller und Helmut Paul laden den AK Verkehr Rhein-Erft-Kreis nach Glessen ein, stellen die Verkehrsprobleme dar, gehen auf die Ergebnisse der Verkehrs-Sonder-Untersuchung mit seinen 4 Umgehungsvarianten ein und machen Vorschläge für eine Beschlussfassung in den Ausschüssen des Rhein-Erft-Kreises. Bei dieser Gelegenheit einigen sich die Teilnehmer darauf, eine Bürgerwerkstatt mit den betroffenen Orten anzuregen.

 

 

2007 – 23. August
Bei der gemeinsame Sitzung des Bürgerausschuss und des Ausschuss für Planung und Umwelt zur Vorstellung der Sonderuntersuchung Glessen/Brauweiler/Dansweiler/Widdersdorf (Umgehung Glessen) beauftragen diese die Verwaltung darauf hinzuwirken, dass die Belastungszahlen der Verbindungsstraße Glessen „Im Tal“ (zwischen L 213 Hohe Straße und L 213 – Brauweilerstraße) in die Netzberechnungen der einzelnen Prognosefälle der Untersuchung eingearbeitet werden.

Außerdem wird die Verwaltung beauftragt,

1. in Abstimmung mit der Stadt Pulheim, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Landesbetrieb Straßen zeitnah eine Bürgerwerkstatt mit den Orten des Sonderuntersuchungsgebietes zu initiieren und dafür notwendige anteilige Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

Ziel dieser Bürgerwerkstatt soll auch sein, dass für die verkehrliche Entlastung sowohl der Ost-West-Achse als auch der Nord-Süd-Achse Glessens kurz-, mittel- und langfristig realisierbare Vorschläge erarbeitet, dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt und umgesetzt werden.

2. darauf hinzuwirken, dass ein Verfahren über die Ausnahmeregelung des § 5 LStrAusbauG (Ministerentscheid) für die nachträgliche Aufnahme der Ortsumgehung Glessen in den Landesstraßenbedarfsplan NWR oder aber per Regionalratsbeschluss so rechtzeitig eingeleitet wird, damit die Ortsumgehung zum nächsten Termin in Stufe 1 der IGVP aufgenommen werden kann.

3. darauf hinzuwirken, dass die Umsetzung der K 10 n erst dann erfolgt, wenn gleichzeitig eine Entlastung des Durchgangsverkehrs in Glessen durch eine leistungsfähige Ortsumgehung realisiert wird.

Hier finden Sie die Ausschussunterlagen zur Vorstellung der Sonderuntersuchung Umgehungsstraße.

 

2007 – November
Der Verkehrsausschuss des Rhein-Erft-Kreises beschließt die Initiierung eines Bürgerwerkstattverfahrens auf der Basis der Sonderuntersuchung Bergheim-Glessen/Pulheim-Brauweiler und stellt eine Kostenbeteiligung in Höhe von 10.000 € in Aussicht. Voraussetzung ist, dass der Landesbetrieb Straßen sich ebenfalls aktiv an der Bürgerwerkstatt (zumindest durch Entsendung kompetenter und entscheidungsbefugter Vertreter) beteiligt und die Bürgerwerkstatt wird von den beiden Kommunen initiert, organisiert und durchgeführt wird.

 

2008 – September bis November
Zwischen dem 11. September und dem 25. November 2008 wird im Rahmen eines Bürgerwerkstattverfahrens mit insgesamt 5 Veranstaltungen die Verkehrssituation in Glessen, Brauweiler und Dansweiler diskutiert und eine Vielzahl von Lösungsansätzen erarbeitet. Diese beziehen sich sowohl auf innerörtliche als auch auf außerörtliche Maßnahmen (Umgehungsstraße).

In der Bürgerwerkstatt werden einige in der Sonderuntersuchung angedachten Umgehungsstraßenvarianten verworfen (insbesondere die Südumgehung), aber auch einige neue Varianten erarbeitet. Von den Bürgern der Städte Bergheim und Pulheim wird es als erforderlich angesehen einen gemeinsamen Umgehungsstraßenzug vorzusehen, der nördlich um die Stadtteile Bergheim-Glessen und Pulheim-Brauweiler verläuft. Während des Werkstatttages in Dansweiler ist das Planungsbüro, das die bisherigen Verkehrsgutachten erstellt hat, vor Ort und hat die Wirkung verschiedener Varianten in einem ersten groben Rechengang ermittelt.

Zur Abschlussveranstaltung am 25. November 2008 werden neben der Bürgerschaft auch Vertreter des Rates der Städte Bergheim und Pulheim und des Kreistages eingeladen.

 

2009 – 11. März
Dem Ausschuss für Planung und Umwelt werden die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt Verkehr Bergheim-Glessen und Pulheim-Brauweiler zu den außerörtlichen Maßnahmen vorgestellt.

Folgender mit dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Pulheim abgestimmer Beschluss wird gefasst:

1. Der in den Grundzügen in der Bürgerwerkstatt konzipierte Umgehungsstraßenzug soll zeitnah in den Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen und zügig umgesetzt werden. Beide Teilabschnitte des Umgehungsstraßenzuges (Nordumgehung Bergheim- Glessen und Nordostumgehung Pulheim-Brauweiler) sollen gemeinsam projektiert und umgesetzt werden, damit sichergestellt ist, dass die positiven Wirkungen einer Umgehungsstraße für einen Ort nicht zu Nachteilen für den benachbarten Ort führt.

2. Der Rhein-Erft-Kreis wird gebeten eine vertiefende Verkehrsuntersuchung durchzuführen, mit dem Ziel der Aufnahme des Umgehungsstraßenzuges in den Landesstraßenbedarfsplan auf der Basis konkretisierter und abgesicherter Prognosen. Vor Antragstellung ist das Ergebnis der Prognoseberechnungen den zuständigen Gremien der Städte Bergheim und Pulheim sowie des Rhein-Erft-Kreises zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.

Die außerörtlichen Maßnahmen sollen gemeinsam, d.h. im Zusammenwirken der Städte Bergheim und Pulheim sowie des Rhein-Erft-Kreises weiter verfolgt werden. Daher wurde der vorgelegte Beschlussvorschlag auch untereinander abgestimmt.

Für eine Aufnahme in den Landesstraßenbedarfsplan sind vertiefende Verkehrsuntersuchungen erforderlich, die der Rhein-Erft-Kreis nach entsprechender Beschlussfassung der Kommunen möglichst zeitnah beauftragen und finanzieren möchte.

Die Verwaltungen empfehlen, eine vertiefende Verkehrsuntersuchung in Auftrag zu geben, damit die Aufnahme des Umgehungsstraßenzuges in den Landesstraßenbedarfsplan auf der Basis konkretisierter und abgesicherter Prognosen mit Aussicht auf Erfolg beantragt werden kann.

Es wird vorgeschlagen, konkrete Netzfälle zu untersuchen.

Im Rahmen der Haushaltsberatung im Kreistag erklären Baudezenent Kohlmann und Kämmerer Weitfeld, dass Mittel für die Planungen im Zusammenhang mit der OU Glessen und der K 10 n im Kreishaushalt zur Verfügung stehen.

Hier finden Sie die Ausschusvorlagen zur Vorstellung der Ergebnisse der Bürgerwerkstatt Verkehr – außerörtliche Maßnahmen.

 

2009 – August
Anne Keller und Helmut Paul laden den Arbeitskreis Verkehr des Rhein-Erft-Kreises nach Glessen ein, um die vertiefenden Verkehrsuntersuchungen für die Aufnahme eines Umgehungsstraßenzuges in den Landesstraßenbedarfsplan und den Umbau der Kreuzung Brauweilerstraße/Sommerhaus/Zum Gut Neuhof zu einem Kreisverkehr vor Ort zu diskutieren. Eingeladen sind ebenfalls die Anwohner der betreffenden Straßenzüge.

 

 

2010 – 2. Februar
Die Ergebnisse der durch den Rhein-Erft-Kreis in Auftrag gegebenen vertiefenden Verkehrsuntersuchung werden dem Ausschuss für Planung und Umwelt vorgelegt. Untersucht wurden die Planfälle, die in der Bürgerwerkstatt entwickelt wurden.

Fazit: Die Verkehrsuntersuchung des Rhein-Erft-Kreises hat ergeben, dass die Variante BW 2 als Kombination einer Nordumgehung in Glessen mit der K 10n als Ortsumgehung Brauweiler die gewünschten Entlastungseffekte erzielt, ohne dass die umliegenden Orte verstärkt in Mitleidenschaft gezogen werden.

Für Brauweiler sind die Entlastungswirkungen zudem besonders hoch, wird die Umgehungsstraße südlich von Freimersdorf an die L 183 angeschlossen. Der Rhein-Erft-Kreis empfieht daher, die Planungen gemäß Variante BW 2 weiterzuführen. Die Verwaltung stimmt –auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse – dieser Empfehlung zu.

Daher fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:

Die Kreisstadt Bergheim fordert die Aufnahme der Umgehung Glessen/Brauweiler/Lövenich in den Landesstraßenbedarfsplan entsprechend der Variante BW 2. Der Ausschuss geht dabei davon aus, dass im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens mehrere Varianten geprüft werden.
Beide Straßenabschnitte sollen gleichzeitig in einem Bauabschnitt gebaut werden.

Hier finden Sie alle Informationen zum gesamten Tagesordnungspunkt sowie der vertiefenden Untersuchung der Umgehungsstraßen-Planfälle aus der Bürgerwerkstatt Verkehr

 

2010 – 22. Juni
Bürgermeisterin Pfordt, Bürgermeister Keppeler (Stadt Pulheim) und der Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Herr Stump, informieren in einem gemeinsamen Schreiben vom 30.03.2010 Minister Lutz Lienenkämper (CDU) über die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung mit der Bitte, den Umgehungsstraßenzug BW 2, welcher die größten Entlastungswirkungen erzeugt, als L 91n / L 213n (Umgehung Bergheim-Glessen / Pulheim-Brauweiler) in den Landesstraßenbedarfsplan aufzunehmen und sich persönlich für eine baldige Realisierung einzusetzen.

Der Minister antwortet, dass sich der Planfall erheblich von dem in der IGVP untersuchten Umgehungsstraßenzuges der L 213n unterscheidet und den Landesbetrieb Straßen NRW bitten will, das Vorhaben bei der Fortschreibung des Bedarfsplanes zu berücksichtigen. Gründe für einen unvorhergesehenen Verkehrsbedarf, der die Anwendung des im § 5 des Landesstraßenausbaugesetzes beschriebenen Ausnahmegenehmigung rechtfertigt, liegen allerdings nicht vor.

Hier finden Sie die Mitteilungsvorlage mit den entsprechenden Anschreiben

 

2011 – März
Rita Klöpper MdL erhält die Antwort auf eine kleine Anfrage zum Vorhaben Ortsumgehung L 91/L213 vom Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr namens der Landesregierung. Hierin wird mitgeteilt, dass vor dem Hintergrund der notwendigen Mittelumschichtung in die Straßenerhaltung und der starken Auslastung des Landesstraßenbauprogramms eine Neuaufnahme zusätzlicher Maßnahmen in den Landesstraßenbedarfsplan derzeit nicht vorgesehen sei.

 

2013 – 28. Februar
Welche Auswirkungen hätte der Ausbau der L 183 zwischen Aachener Straße und Brauweiler, ohne dass die Kombination der Nordumgehung Glessens mit der K 10n Aufnahme im Straßenbauprogramm des Landes findet? Diese Frage stellen Ortsbürgermeisterin Anne Keller und Stv. Bürgermeister Helmut Paul im Ausschuss für Planung und Umwelt. Denn: Der Ausschuss für Verkehr der Stadt Pulheim möchte gemeinsam mit der Stadt Frechen diese Maßnahme beantragen.

Der vierstreifige Ausbau der L 183 (Bonnstraße) sowie der Vollanschluss der Autobahnanschlussstelle Frechen-Nord befinden sich als Zubringerstrecke zur A 4 derzeit im Vorentwurfstadium des Planfeststellungsverfahrens. Ein weiterer Ausbau Richtung Brauweiler ist weder in der Verkehrs-Entwicklungs-Planung 2007 bis 2015 des Rhein-Erft-Kreises vorgesehen, noch wurde er in der Bürgerwerkstatt Verkehr Brauweiler – Dansweiler – Glessen – Widdersdorf 2008 bzw. der vertiefenden Sonderuntersuchungen 2010 für die Berechnung der Verkehrsbelastungen mit berücksichtigt.

Deshalb soll die Verwaltung der Stadt Bergheim

1. mit den zuständigen Verkehrsbehörden auf Kreis- und Landesebene klären, welche Auswirkungen die nun von den Städten Pulheim und Frechen ins Auge gefassten Verkehrsplanungen haben werden.

2. gemeinsam mit den zuständigen Verkehrsbehörden auf Kreis- und Landesebene dafür Sorge tragen, dass die Nordumgehung Glessen (L 213n) unter Berücksichtigung der Notwendigkeiten im Hinblick auf die K 10n (Ortsumgehung Brauweiler) im Landesstraßenbedarfsplan positioniert wird.
Hier finden Sie den Antrag für den Ausschuss für Planung und Umwelt am 28.2.2013 und die Vorlage der Verwaltung für den Ausschuss.

 

2013 – März/Mai
Im Zusammenhang mit dem vierspurigen Ausbau der Bonnstraße erkundigte sich Gregor Golland MdL beim NRW-Minister Michael Groschek nach dem Sachstand dieses Projektes und dessen Auswirkungen auf den Verkehr in Glessen. Gleichzeitig fragte er nach, wie es mit der Planung der Nordumgehung Glessen-Brauweiler bestellt sei.

Die Rückmeldung aus dem Ministerium lässt den Schluss zu, dass man in Düsseldorf nicht auf dem neuesten Stand sein kann. Das Ministerium bezog sich bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage lediglich auf die 2006 ausgeplante Nord-Ost-Umgehung. Die Zusage von Minister Lutz Lienenkämper, die Variante aus der Bürgerwerkstatt 2008 bei der Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans prüfen zu lassen, scheint das derzeitige Ministerium offensichtlich nicht zu kennen.

Anne Keller und Helmut Paul bitten Minister Groschek in ihrem Schreiben im Hinblick auf die zunehmende Verkehrsbelastung in Glessen um die Aufnahme der Nordumgehung Glessens in den Landesstraßenbedarfsplan und die Ausweitung der Verkehrsuntersuchungen im Zusammenhang mit dem Bau der Umgehungsstraßen L 361n, K22 und dem vierstreifigen Ausbau der L 186 auf den Bereich.

 

2013 – 25. April
Die Bezirksregierung Köln erstellt Hochwasser-Karten. Die ermittelten Überschwemmungsgebiete für 100-jähriges Hochwasser sollen mit einer Verordnung festgesetzt werden. Ortsbürgermeisterin Anne Keller und Stv. Bürgermeister Helmut Paul meinen, dass ein Überschwemmungsgebiet das Vorhaben „Ortsumgehung“ nicht beeinträchtigen dürfe. Sie trugen ihre Bedenken dazu im Ausschuss für Planung und Umwelt am 25.4.2013 vor.

Mehrheitlich beschlossen die Mitglieder folgende Stellungnahme der Kreisstadt Bergheim zur geplanten Überschwemmungsgebietsverordnung am Pulheimer Bach:

„Die Kreisstadt Bergheim erhebt keine Bedenken bezüglich der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete am Pulheimer Bach, weist jedoch auf folgendes hin:

Die Kreisstadt Bergheim, die Stadt Pulheim sowie der Rhein-Erft-Kreis sehen zur verkehrlichen Entlastung von Wohngebieten vor, einen Umgehungsstraßenzug von Glessen in den Landesstraßenbedarfsplan aufnehmen zu lassen. Diese vorgesehene Umgehung tangiert das Überschwemmungsgebiet.

Bei der Festsetzung der Überschwemmungsgebiete ist eine mögliche Ortsumgehung des Stadtteils Glessen textlich zu berücksichtigen.“
Hier finden Sie die Sitzungsvorlage des Ausschusses für Planung und Umwelt und die Stellungnahme von Ortsbürgermeisterin Anne Keller.

 

2013,  22. Juni
Auf Bergheimer – und Kreis-Ebene wird das Thema Ortsumgehung Glessen-Brauweiler im Juni Thema in verschiedenen Ausschüssen sein. Auf Antrag von Anne Keller und Helmut Paul im Zusammenhang mit dem vierspurigen Ausbau der L 183 (Bonnstraße) hat die Stadt Bergheim Gespräche mit dem Rhein-Erft-Kreis und dem Landesbetrieb Straßen NRW geführt und um eine enge Beteiligung an den Planungen zur „Regionaltangente Rhein-Erft/Köln-West“ gebeten.

Beide Behörden sagten ihre Unterstützung zu.

Der Rhein-Erft-Kreis sowie die Stadt Köln und ihre linksrheinischen direkt angrenzenden Nachbarkommunen Pulheim, Frechen, Hürth, Brühl und Wesseling haben auf Verwaltungsebene einen Interkommunalen Arbeitskreis Verkehr (IntAK Verkehr) gegründet, um verschiedene Themenfelder im Zusammenhang mit den vielfältigen Stadt-Umland-Beziehungen in der Ballungsrandzone des Oberzentrums Köln zu erörtern.

Eine Beteiligung der Kreisstadt Bergheim ist bislang nicht erfolgt; eine Mitgliedschaft im Interkommunalen Arbeitskreis Verkehr ist als nicht direkt an Köln angrenzende Kommune bisher nicht vorgesehen. Das soll sich nun ändern.

Ein Themenfeld ist die mögliche Schaffung eines dritten leistungsfähigen Straßenringes („Regionaltangente“) zur Entspannung der Gesamtverkehrssituation im Kölner Westen. In diesem Zusammenhang fordern die beiden Städte Frechen und Pulheim mit dem Ausbau der Autobahnhalbanschlussstelle Frechen-Nord zur Vollanschlussstelle den vier-streifigen Ausbau der L 183 (Bonnstraße).

Durch diesen Netzlückenschluss könnten zwar einerseits die Verbindungsqualität und Erreich-barkeit der Stadtteile in der Ballungsrandzone erhebliche verbessert werden, gleichzeitig besteht jedoch die Gefahr, durch eine neue leistungsfähige Verkehrsachse auch unerwünschte Fernverkehre in den Kölner Westen und den Osten des Rhein-Erft-Kreises hinein zu ziehen.

Aufgrund dieser Komplexität der Verkehrsverflechtungen im Kölner Westen schlagen die Verwaltungen der beteiligten Gebietskörperschaften vor, ein gemeinsames Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben, das ergebnisoffen die Chancen und Risiken einer Regionaltangente aufzeigt. Zuvor soll aber die Stadt Bergheim hinzugezogen werden. Diese Idee fällt auch beim Rhein-Erft-Kreis auf fruchtbaren Boden.

Hier finden Sie die Unterlagen zum Tagesordnungspunkt.