Grundschule und OGS

Grundschule und OGS

Städt. Gemeinschafts-Grundschule „ROCHUSSCHULE

GGS Rochusschule
Am Wierichskamp 5
50129 Bergheim-Glessen
02238 /942116

www.rochusschule-glessen.de

 

Über viele Jahre hinweg haben unsere Grundschüler/innen zwischen zwei weit auseinander liegenden Standorten wechseln müssen.

2009 – mit der Fertigstellung der Räume für den Unterricht und die Offene Ganztagsschule „Am Wierichkamp – ging dieses Kapitel zu Ende.

In der ROCHUSSCHULE werden ca. 280 Schülerinnen und Schüler vor allem aus Glessen, Fliesteden und Büsdorf in 3 Klassen pro Jahrgang unterrichtet.

Die Offene Ganztagsschule und „Verlässlicher Halbtag“ an der ROCHUSSCHULE

Damit die Bildung und Betreuung nach Schulschluss nicht zu kurz kommt, wurde die „Offene Ganztags-Grundschule“ und ein „Verlässlicher Halbtag“ eingerichtet.

Als Kooperationspartner und Träger für diese freiwilligen Angebote steht die „AWO – Schule mit Herz“ zur Verfügung. Auf der Internetseite des Trägers finden Sie alle wichtigen Informationen sowie die Anmeldeformulare als Download.

„Verlässlicher Halbtag“
sichert an Schultagen den Aufenthalt der Kinder bis 13.15 Uhr ohne Mittagsverpflegung. Es besteht keine Teilnahmeverpflichtung und in den Ferien findet die Betreuung nicht statt. Der Teilnehmerbeitrag muss entrichtet werden, auch wenn Geschwisterkinder eine Tagespflege, KiTa oder OGS besuchen.

Für die OGS
besteht eine Teilnahmeverpflichtung. Ebenfalls findet in den Ferien (mit Ausnahme von drei Wochen im Sommer) ebenfalls die Betreuung statt. Es werden sowohl ein schmackhaftes Mittagessen als auch eine Hausaufgabenbetreuung und verschiedene Angebote am Nachmittag angeboten. Um 15.00 oder 16.00 Uhr ist dann der Schultag auch für die OGS-Kinder an der ROCHUSSCHULE zu Ende.

Auch hier handelt es sich um ein freiwilliges Angebot, für das im Rahmen der Leistungsfähigkeit einer Familie ein Elternbeitrag zu entrichten ist.

 

Die Elternbeitrags-Regelung für die Teilnahme an der OGS

Sie entspricht in etwa den Beiträgen für eine 25-Stunden-Betreuung im Kindergarten – beginnt erst bei 25.501 €/Jahr – endet aber (weil so gesetzlich vorgeschrieben) bei 185,00 € im Monat bei einem Jahreseinkommen ab ca. 67.500,00 €

Vorteil für Eltern mit mehreren Kindern in der Tagespflege, KiTa und OGS: Nur für das „teuerste“ Kind wird bezahlt. Geschwisterkinder bleiben frei.

Wer sich informieren möchte, kann den Elternbeitragsrechner für die Kindertageseinrichtungen auf der Homepage der Kreisstadt Bergheim „befragen“.