Flächennutzungsplan Windenergieanlagen

Flächennutzungsplan Windenergieanlagen

Ausschüsse beraten über die Ausweisung von Vorrangzonen

19.11.2012 – Der Rat der Stadt Bergheim fasst den Aufstellungsbeschluss für die 126. Flächennutzungsplanänderung – Flächen für die Nutzung Erneuerbarer Energien.

03.12.2014 – Das Beteiligungsverfahren ist vorläufig abgeschlossen. Der Ausschuss schloss sich mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung, der Stellungnahme der Ortsbürgermeister aus Büsdorf, Fliesteden und Glessen und dem Votum vieler Bürger/innen an, die vorgeschlagene Fläche zwischen Glessen und Oberaußem (7.1) nicht weiter zu verfolgen. …

Den vollständigen Text der Stellungnahme finden Sie unter diesem Link.

Den Windenergieerlass des Landes NRW finden Sie unter www.recht.nrw.de

Informationen zur Flächennutzungsplan-Änderung finden Sie im Sitzungsdienst der Kreisstadt Bergheim:

Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 22.09.2011

Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 28.06.2012

Sitzung des Rates am 19.11.2012

Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 03.12.2014

Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt am 29.01.2015

Sitzung des Rates am 14.03.2016

Ein Vorstoß bei NRW Umweltminister Remmel, auf die Errichtung von zusätzlichen Windparks im Bergheimer Braunkohlengebiet gänzlich zu verzichten, hatte jedoch keinen Erfolg. Stadtrat Helmut Paul hatte argumentiert, dass bereits eine erhebliche Vorbelastung durch die Kraftwerkskulisse, die hohe Dichte von Hochspannungsmasten und Hochspannungsfreileitungen sowie das dominante Umspannwerk Rommerskirchen und die Bahntrasse der Nord-Süd-Bahn bestehen.

Flächennutzngsplan – 126. Änderung – „Flächen für die Nutzung erneuerbarer Energien“

Was verbirgt sich hinter diesem sperrigen Begriff? Das Land NRW hat sich das Ziel gesetzt, den CO2-Ausstoß bis 2050 um 80 % zu reduzieren. Die Kommunen sollen ihren Beitrag dazu leisten, indem sie mindestens 2 % ihrer Flächen für die Nutzung regenerativer Energien ausweisen.

Der Bau von Windenergieanlagen ist privilegiert zulässig. Das bedeutet, dass sie praktisch überall errichtet werden könnten – ohne dass Bürger oder Politik gefragt werden.

Mit der Ausweisung von so genannten „Konzentrationszonen“ wird ein solcher Wildwuchs allerdings ausgeschlossen.

Genau diese Festlegung von Konzentrationszonen soll mit der Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergheim erfolgen.

Mit dem Einstieg in das Verfahren hatten alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, zu den vorgeschlagenen Flächen Anregungen vorzubringen. Auf der Grundlage dieser Anregungen können nun einzelne Flächen aufgrund geringer Konfliktintensität prioritär weiter verfolgt oder aufgrund weit reichender Konflikte aus dem Verfahren genommen werden. Denn: nicht alle vom Gutachter als möglich erachtete Gebiete werden auch tatsächlich benötigt.

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