CORONA – Die Maßnahmen im November 2020

CORONA – Die Maßnahmen im November 2020

Wir haben es alle geahnt. Die sprunghaft steigenden Infektionszahlen würden über kurz oder lang zu weiteren Einschränkungen führen. Nun haben Bund und Länder sich darauf geeinigt, vom 02. bis 30.11.2020 folgende Maßnahmen deutschlandweit in Kraft zu setzen:

1. Abstand und Kontakte
Wir alle werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

2. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit
ist ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes mit max. 10 Personen gestattet.

3. Auf private Reisen und Besuche – auch von Verwandten
soll verzichtet werden. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

4. Institutionen und Einrichtungen der Freizeitgestaltung
werden geschlossen. Dazu gehören
a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen
b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
e. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.
5. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
6. Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege
wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

8. Der Einzelhandel
bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche aufhält. – Bitte unterlassen Sie Hamsterkäufe. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr haben gezeigt, dass es keine Verknappung von Waren gibt, wenn wir alle so einkaufen, wie immer.

9. Schulen und Kindergärten
bleiben offen. Angesichts der hohen Infektionszahlen sind weitere Schutzmaßnahmen durch das Land angekündigt.

10. Für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen und Einrichtungen
wird der Bund eine Nothilfe gewähren, um sie für die finanziellen Ausfälle zu entschädigen. Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb will der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.

12. Sicheres Arbeiten in der Industrie, im Handwerk und Mittelstand – Heimarbeit
Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren. Die Unternehmen sind eindringlich aufgefordert, jetzt wieder angesichts der hohen Infektionszahlen, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglichen.

13. Für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen
werden besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen.

Aktuelle Informationen, wichtige Links, Email-Adressen und Telefonnummern finden Sie auf dieser Seite unter CORONA

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