Kreisverkehr „Am Sieberath“ sicherer machen

Kreisverkehr „Am Sieberath“ sicherer machen

Ein Schritt weiter in die richtige Richtung

Mitte Oktober fand ein weiterer Ortstermin am Kreisverkehr Dansweilerstraße/Am Sieberath mit Vertretern der Stadtverwaltung, des Landesbetriebs Straßen NRW, der Polizei sowie Ortsbürgermeisterin Anne Keller und Stadtrat Helmut Paul statt. Die beiden Ortspolitiker hatten auf konkrete Verbesserungen und zur Umgestaltung des Kreisverkehrs gedrängt.

Seit der Fertigstellung der Anlage wird beklagt, dass Fußgängern und Radfahrern kein Vorrang durch die Markierung eines Zebrastreifens eingeräumt wurde und Autofahrer, die in Richtung Dansweiler fahren, ohne Temporeduzierung einfach geradeaus fahren können. Die Stadt hat erfasst, dass häufig schneller als 50 km/h gefahren wird.

Anne Keller und Helmut Paul sorgen sich vor allem um die Sicherheit von Kindern und Senioren. Beide verweisen u.a. auf eine Einwohnerpetition, die im November 2017 an Bürgermeister Volker Mießeler gerichtet und im Hauptausschuss behandelt wurde.

Aus Kreisverkehr wird Ei-Verkehr

Die Beteiligten waren sich aber einig, dass die Gestaltung des Kreisverkehrs nicht optimal ist und daher eine bauliche Verbesserung erfolgen muss.

Folgende Lösung wurde erarbeitet:

  • Die verfügbare Breite der Kreisfahrbahn wird um ca. 0,70 m reduziert. Dazu wird der Innenring ellipsenförmig in Richtung der Einmündung „Am Sieberath“ ausgedehnt.
  • Damit Fahrzeugführer auch tatsächlich in einem Kurvenbogen fahren und bei verringertem Tempo besser auf querende Fußgänger und Radfahrer achten, werden im markierten Innenring Schwellen installiert. Dies soll auch ein „Driften“ verhindern.

Ortsbürgermeisterin Anne Keller bat um Durchführung der Maßnahmen noch in 2018.

Geradeausfahrt ist verboten

Wussten Sie, dass der gepflasterte oder markierte Innenring (Verkehrszeichen 295 / Breitstrich) nicht überfahren werden darf? Der Bußgeldkatalog sieht bei Verstößen ein Bußgeld von 10,00 € vor. Ausgenommen sind nur Großfahrzeuge, denen sonst das Befahren des Kreisverkehrs nicht möglich wäre.

Leider kein „Zebrastreifen“ in Aussicht

Die Teilnehmer von Landesbetrieb und Polizei gingen bei dem Ortstermin erneut auf die Rechtslage ein:

  • Fußgängerüberwege mit der Markierung von „Zebrastreifen“ sind außerhalb geschlossener Ortschaften unzulässig. Eine solche Außerortslage sei hier gegeben.
  • Sie verwiesen auf § 5 des Straßen- und Wegegesetzes NRW, das im Gegensatz zu den Richtlinien für Bundesstraßen keine Verknüpfungen kennt, sondern die direkte Erschließung anliegender Grundstücke als Voraussetzung für die Beurteilung „innerorts“ festlegt.

Initiativen aus dem Rhein-Erft-Kreis und der Landtagsabgeordneten Plonsker

Auf allen Ebenen wird weiter an dem Ziel gearbeitet – Vorrang für Fußgänger und Radfahrer – nach dem Motto: „Nicht die Größe der Schritte zählt, sondern die Richtung, in die man gemeinsam geht.“

Zu begrüßen ist die Initiative von Landrat Michael Kreuzberg, der NRW-Verkehrsminister Hendrick Wüst „Vorschläge zur Vereinheitlichung der Markierung und Beschilderung sowie der Rad-/Fußgängerverkehrsführung an Kreisverkehrsplätzen“ unterbreitete. Darin wird unter anderem vorgeschlagen, nach einer Einzelfallprüfung Kreisverkehrsplätze nach dem innerörtlichen Standard mit Markierung und Beschilderung (z.B. Zebrastreifen) auszustatten, wenn untergeordnete Kreisverkehrsäste knotenpunktnah angebaut sind.

Unsere Landtagsabgeordnete Romina Plonsker, die sich im Verkehrsministerium auch für eine Änderung des Kreisverkehrs Dansweilerstaße/Am Sieberath einsetzt, wurde gebeten, diese Initiative des Landrates in Düsseldorf zu unterstützen.

 

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