Kreisverkehr Dansweilerstraße/Am Sieberath/Elly-Heuss-Straße

Kreisverkehr Dansweilerstraße/Am Sieberath/Elly-Heuss-Straße

Schwellen behindern schnelle Geradeaus-Fahrt

Es hat eigentlich etwas lange gedauert, bis der Landesbetrieb Straßen NRW sein Versprechen vom Oktober 2018 erlöste. Doch seit dem 10. April 2019 sind sie da: drei gelb-schwarze Schwellen im Innenring des Kreisverkehrs Dansweilerstraße/Am Sieberath/Elly-Heuss-Straße, die eine Geradeausfahrt behindern sollen.

Die ersten längerfristigen Beobachtungen zeigen, dass nun der Kreisverkehr bis auf ganz wenige Ausnahmen in einem ordentlichen Bogen und nicht mehr mit Vollgas passiert wird.

Bisher fuhren fast alle Autofahrer – ob jung, ob alt – in Richtung Dansweiler schnurstracks gerade aus. In unvermindertem Tempo ging die Fahrt oft weiter über die Querungshilfe. Das konnte Stadtrat Helmut Paul, der die Grünpatenschaft für den Quellenort-Kreisverkehr übernommen hat, bei seinen Pflegearbeiten immer wieder beobachten. Er und Ortsbürgermeisterin Anne Keller hatten deshalb im Herbst letzten Jahres Vertreter der Stadtverwaltung, des Landesbetriebs Straßen NRW und der Polizei zu einem erneuten Ortstermin nach Glessen eingeladen.

Kreisverkehr nicht optimal angelegt
Die Beteiligten waren sich einig, dass die Gestaltung des Kreisverkehrs nicht optimal ist und schlugen die Aufbringung von Schwellen im Innenring vor. Nachdem auch die Unfallkommission der Maßnahme zugestimmt hatte, musste noch eine frostfreie Zeit abgewartet werden, bis nun die gelb-schwarzen Schwellen aufgeklebt und festgeschraubt werden konnten.

Auf eine Änderung der Markierung des Innenrings (die verfügbare Breite der Kreisfahrbahn sollte ursprünglich um ca. 0,70 m reduziert und der Innenring ellipsenförmig in Richtung der Einmündung „Am Sieberath“ ausgedehnt werden) möchte Straßen NRW vorläufig verzichten und die Wirkung der Schwellen zunächst beobachten.

Geradeausfahrt ist verboten
Wussten Sie, dass der gepflasterte oder markierte Innenring (Verkehrszeichen 295 / Breitstrich) nicht überfahren werden darf? Der Bußgeldkatalog sieht bei Verstößen ein Bußgeld von 10,00 € vor. Ausgenommen sind nur Großfahrzeuge, denen sonst das Befahren des Kreisverkehrs nicht möglich wäre. Zu wünschen ist, dass diese Regel in allen Kreisverkehren beachtet wird – für die Sicherheit unserer Fußgänger und Radfahrer.

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