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Kommunalwahl und Integrationswahl
14. September 2025 : 8:00 - 18:00
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Kommunalwahl
Direkt gewählt werden
• die Mitglieder des Rates der Kreisstadt Bergheim
• der Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Kreisstadt Bergheim
• die Mitglieder des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises
• der Landrat/die Landrätin des Rhein-Erft-Kreises
. Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister werden von der Partei, die die meisten Stimmen bekommen hat, vorgeschlagen und später vom Rat gewählt.
Wahlberechtigt in Bergheim sind alle Deutschen und Unionsbürger/Unionsbürgerinnen, die am Wahltag
• mindestens 16 Jahre alt sind (also am 14. September 2007 oder früher geboren ist),
• mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) mit Hauptwohnsitz in Bergheim gemeldet bzw. hier zur Anmeldung gekommen sind und
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Integrationsratswahl 2025
Wahlberechtigt ist, wer
• nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist
• eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
• die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
• die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetzes) erworben hat und
• am Wahltag 16 Jahre alt ist
• sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhält
• seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in Bergheim mit Hauptwohnung gemeldet ist und
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.