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Kommunalwahl und Integrationswahl

14. September 2025 : 8:00 - 18:00

Kommunalwahl

Direkt gewählt werden

• die Mitglieder des Rates der Kreisstadt Bergheim
• der Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Kreisstadt Bergheim
• die Mitglieder des Kreistages des Rhein-Erft-Kreises
• der Landrat/die Landrätin des Rhein-Erft-Kreises

. Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister werden von der Partei, die die meisten Stimmen bekommen hat, vorgeschlagen und später vom Rat gewählt.

Wahlberechtigt in Bergheim sind alle Deutschen und Unionsbürger/Unionsbürgerinnen, die am Wahltag
• mindestens 16 Jahre alt sind (also am 14. September 2007 oder früher geboren ist),
• mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) mit Hauptwohnsitz in Bergheim gemeldet bzw. hier zur Anmeldung gekommen sind und
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Integrationsratswahl 2025

Wahlberechtigt ist, wer
• nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist
• eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
• die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
• die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetzes) erworben hat und
• am Wahltag 16 Jahre alt ist
• sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhält
• seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl in Bergheim mit Hauptwohnung gemeldet ist und
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Details

Datum:
14. September 2025
Zeit:
8:00 - 18:00

Veranstaltungsort

GGS Rochusschule
Am Wierichskamp
Bergheim-Glessen, 50129 Deutschland
+ Google Karte
Telefon:
02238 – 94 21 16
Website:
https://rochusschule-glessen.de/